§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Fahrzeuge zwischen LLF e.U., Wagramerstraße 13, 2282 Markgrafneusiedl (nachfolgend „Vermieter"), und dem Mieter. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsabschluss
Anfragen über die Webseite sind unverbindlich. Der Mietvertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Vermieters oder durch Übergabe des Fahrzeugs zustande. Der Vermieter behält sich vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Fahrberechtigung
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag namentlich genannten Fahrern gelenkt werden. Voraussetzung sind ein Mindestalter von 21 Jahren, der Besitz einer gültigen, in Österreich anerkannten Lenkberechtigung seit mindestens einem Jahr sowie die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei Übergabe. Die Überlassung an Dritte ist strengstens untersagt.
§ 4 Mietpreis, Kaution und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung vereinbarten Preise. Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen, die bei Übergabe zu hinterlegen ist. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer, schadenfreier Rückgabe des Fahrzeugs rückerstattet. Der Mietpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens bei Fahrzeugübergabe fällig.
§ 5 Übergabe und Rückgabe
Das Fahrzeug wird in technisch einwandfreiem, gereinigtem Zustand mit vollem Tank übergeben und ist im selben Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzustellen. Fehlender Kraftstoff wird zuzüglich einer Betankungspauschale verrechnet. Bei verspäteter Rückgabe wird je angefangenem Tag der volle Tagestarif verrechnet; darüber hinausgehende Schäden (z. B. Ausfall einer Folgevermietung) bleiben vorbehalten. Eine nicht abgestimmte Überschreitung der Mietdauer um mehr als 24 Stunden wird als unbefugte Nutzung gewertet und zur Anzeige gebracht.
§ 6 Nutzung des Fahrzeugs
Das Fahrzeug ist schonend und unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften zu behandeln. Untersagt sind insbesondere:
- die Teilnahme an Rennen, Fahrsicherheits- oder Geländefahrten sowie Fahrschulübungen,
- die Weitervermietung oder Überlassung an nicht eingetragene Fahrer,
- Fahrten unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten,
- der Transport gefährlicher, verbotener oder übelriechender Stoffe,
- Fahrten in Staaten außerhalb der EU ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters,
- Rauchen im Fahrzeug sowie die Mitnahme von Tieren ohne Zustimmung; bei Verstoß wird eine Sonderreinigung von mindestens € 150,– verrechnet,
- jede Manipulation am Kilometerzähler, an Fahrzeugelektronik oder an Ortungseinrichtungen.
§ 7 Fahrzeugüberwachung (GPS-Ortung)
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Fahrzeuge des Vermieters sind mit modernen GPS-Ortungs- und Überwachungssystemen ausgestattet und werden durchgehend überwacht. Standort und Bewegungsdaten werden zum Schutz vor Diebstahl, unbefugter Nutzung und Vertragsverstößen aufgezeichnet. Mit Abschluss des Mietvertrags nimmt der Mieter diese Überwachung ausdrücklich zur Kenntnis und stimmt ihr zu. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich zu den genannten Zwecken im Einklang mit der DSGVO.
§ 8 Diebstahl, Unterschlagung und Beschädigung – Null-Toleranz
Jeder Versuch des Diebstahls, der Unterschlagung, der unbefugten Verbringung oder der vorsätzlichen Beschädigung des Fahrzeugs wird ausnahmslos und ohne Vorwarnung bei den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht. Der Vermieter schöpft in jedem einzelnen Fall sämtliche zivil- und strafrechtlichen Schritte vollständig aus. Dank der lückenlosen GPS-Überwachung können unbefugte Bewegungen in Echtzeit festgestellt und den Behörden unmittelbar gemeldet werden. Der Verursacher haftet zusätzlich für sämtliche entstehenden Kosten, insbesondere Wiederbeschaffung, Wertminderung, Nutzungsausfall, Sachverständigen-, Rechtsverfolgungs- und Rückholkosten.
§ 9 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer am Fahrzeug entstehenden Schäden sowie für Verlust von Fahrzeug, Schlüsseln, Papieren und Zubehör. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (z. B. Alkohol am Steuer, unerlaubte Nutzung gemäß § 6) haftet der Mieter unbeschränkt in voller Höhe. Straf- und Verwaltungsstrafen (Organmandate, Radarstrafen, Parkstrafen etc.) während der Mietdauer trägt ausschließlich der Mieter; pro Behördenanfrage wird eine Bearbeitungsgebühr von € 30,– verrechnet.
§ 10 Verhalten bei Unfall oder Panne
Der Mieter hat jeden Unfall, Diebstahl oder sonstigen Schaden unverzüglich dem Vermieter zu melden. Bei Unfällen mit Personenschaden, Fremdschaden oder unklarer Verschuldensfrage ist zwingend die Polizei beizuziehen. Der Mieter darf kein Schuldanerkenntnis abgeben. Reparaturen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters beauftragt werden.
§ 11 Stornierung
Bestätigte Buchungen können bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei storniert werden. Bei späterer Stornierung oder Nichtabholung ist der Vermieter berechtigt, 50 % des vereinbarten Mietpreises, höchstens jedoch drei Tagestarife, zu verrechnen.
§ 12 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, zur Geltendmachung von Ansprüchen sowie im Rahmen der Fahrzeugüberwachung gemäß § 7 verarbeitet. Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen werden Daten an Behörden, Versicherungen und Rechtsvertreter übermittelt. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters. Als Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Vermieters (Korneuburg) vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026 · LLF e.U., FN 636178g, UID ATU81334968