§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge über Fahrzeuge zwischen LLF e.U., FN 636178g (nachfolgend „Vermieter"), Geschäftsanschrift Brauhausstraße 13, 2320 Schwechat, und dem Mieter. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsabschluss
Anfragen über die Webseite sind unverbindlich. Der Mietvertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Vermieters oder durch Übergabe des Fahrzeugs zustande. Der Vermieter behält sich vor, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
§ 3 Fahrberechtigung
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag namentlich genannten Fahrern gelenkt werden. Voraussetzung sind ein Mindestalter von 21 Jahren, der Besitz einer gültigen, in Österreich anerkannten Lenkberechtigung seit mindestens einem Jahr sowie die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises bei Übergabe. Die Überlassung an Dritte ist strengstens untersagt.
§ 4 Mietpreis, Kaution und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung vereinbarten Preise. Der Vermieter ist berechtigt, eine angemessene Kaution zu verlangen. Die Einzelheiten zur Höhe, zur Hinterlegung als Kreditkartenreservierung und zur Freigabe regelt § 13 dieser AGB. Der Mietpreis ist, sofern nicht anders vereinbart, spätestens bei Fahrzeugübergabe fällig.
§ 5 Übergabe und Rückgabe
Das Fahrzeug wird in technisch einwandfreiem, gereinigtem Zustand mit vollem Tank übergeben und ist im selben Zustand zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzustellen. Fehlender Kraftstoff wird zuzüglich einer Betankungspauschale verrechnet. Bei verspäteter Rückgabe wird je angefangenem Tag der volle Tagestarif verrechnet; darüber hinausgehende Schäden (z. B. Ausfall einer Folgevermietung) bleiben vorbehalten. Eine nicht abgestimmte Überschreitung der Mietdauer um mehr als 24 Stunden wird als unbefugte Nutzung gewertet und zur Anzeige gebracht.
§ 6 Nutzung des Fahrzeugs
Das Fahrzeug ist schonend und unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften zu behandeln. Untersagt sind insbesondere:
- die Teilnahme an Rennen, Fahrsicherheits- oder Geländefahrten sowie Fahrschulübungen,
- die Weitervermietung oder Überlassung an nicht eingetragene Fahrer,
- Fahrten unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten,
- der Transport gefährlicher, verbotener oder übelriechender Stoffe,
- Fahrten in Staaten außerhalb der EU ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters,
- Rauchen im Fahrzeug sowie die Mitnahme von Tieren ohne Zustimmung; bei Verstoß wird eine Sonderreinigung von mindestens € 150,– verrechnet,
- jede Manipulation am Kilometerzähler, an Fahrzeugelektronik oder an Ortungseinrichtungen.
§ 7 Fahrzeugüberwachung (GPS-Ortung)
Wichtiger Hinweis: Sämtliche Fahrzeuge des Vermieters sind mit modernen GPS-Ortungs- und Überwachungssystemen ausgestattet und werden durchgehend überwacht. Standort und Bewegungsdaten werden zum Schutz vor Diebstahl, unbefugter Nutzung und Vertragsverstößen aufgezeichnet. Mit Abschluss des Mietvertrags nimmt der Mieter diese Überwachung ausdrücklich zur Kenntnis und stimmt ihr zu. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich zu den genannten Zwecken im Einklang mit der DSGVO.
§ 8 Diebstahl, Unterschlagung und Beschädigung – Null-Toleranz
Jeder Versuch des Diebstahls, der Unterschlagung, der unbefugten Verbringung oder der vorsätzlichen Beschädigung des Fahrzeugs wird ausnahmslos und ohne Vorwarnung bei den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht. Der Vermieter schöpft in jedem einzelnen Fall sämtliche zivil- und strafrechtlichen Schritte vollständig aus. Dank der lückenlosen GPS-Überwachung können unbefugte Bewegungen in Echtzeit festgestellt und den Behörden unmittelbar gemeldet werden. Der Verursacher haftet zusätzlich für sämtliche entstehenden Kosten, insbesondere Wiederbeschaffung, Wertminderung, Nutzungsausfall, Sachverständigen-, Rechtsverfolgungs- und Rückholkosten.
§ 9 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer am Fahrzeug entstehenden Schäden sowie für Verlust von Fahrzeug, Schlüsseln, Papieren und Zubehör. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (z. B. Alkohol am Steuer, unerlaubte Nutzung gemäß § 6) haftet der Mieter unbeschränkt in voller Höhe. Straf- und Verwaltungsstrafen (Organmandate, Radarstrafen, Parkstrafen etc.) während der Mietdauer trägt ausschließlich der Mieter; pro Behördenanfrage wird eine Bearbeitungsgebühr von € 30,– verrechnet.
§ 10 Verhalten bei Unfall oder Panne
Der Mieter hat jeden Unfall, Diebstahl oder sonstigen Schaden unverzüglich dem Vermieter zu melden. Bei Unfällen mit Personenschaden, Fremdschaden oder unklarer Verschuldensfrage ist zwingend die Polizei beizuziehen. Der Mieter darf kein Schuldanerkenntnis abgeben. Reparaturen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters beauftragt werden.
§ 11 Stornierung
Bestätigte Buchungen können bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenfrei storniert werden. Bei späterer Stornierung oder Nichtabholung ist der Vermieter berechtigt, 50 % des vereinbarten Mietpreises, höchstens jedoch drei Tagestarife, zu verrechnen.
§ 12 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung, zur Geltendmachung von Ansprüchen sowie im Rahmen der Fahrzeugüberwachung gemäß § 7 verarbeitet. Bei strafrechtlich relevanten Vorfällen werden Daten an Behörden, Versicherungen und Rechtsvertreter übermittelt. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
§ 13 Online-Buchung, Zahlung und Kaution per Kreditkarte
Buchungen können über das Online-Buchungssystem des Vermieters vorgenommen werden. Der angezeigte Mietpreis versteht sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und wird aus der gewählten Mietdauer und dem jeweiligen Tagestarif berechnet. Die Zahlung des Mietpreises erfolgt bei Online-Buchung im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin, Irland). Der Mietvertrag kommt auch bei Online-Buchung erst mit Bestätigung durch den Vermieter zustande; geht das Fahrzeug im gewünschten Zeitraum nicht zur Verfügung, wird der Betrag vollständig rückerstattet.
Die Kaution wird nicht abgebucht, sondern als Autorisierung (Reservierung) auf der Kreditkarte des Mieters vorgemerkt. Der Mieter erhält dazu vor Mietbeginn einen gesonderten Link. Die Reservierung erfolgt in Höhe des beim jeweiligen Fahrzeug angegebenen Kautionsbetrags und bleibt bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe bestehen. Nach schadenfreier Rückgabe wird die Reservierung vollständig freigegeben; je nach kartenausgebendem Institut kann es einige Werktage dauern, bis der Betrag wieder verfügbar ist. Im Schadensfall oder bei sonstigen offenen Forderungen (z. B. fehlender Kraftstoff, Reinigungskosten, Strafen, verspätete Rückgabe) ist der Vermieter berechtigt, den entsprechenden Betrag von der Kaution einzuziehen; der Restbetrag wird freigegeben. Über den Einzug wird der Mieter unter Angabe des Grundes informiert. Übersteigt der Schaden die Kaution, bleibt die weitergehende Haftung des Mieters gemäß § 9 unberührt.
Die Kautionsreservierung ist technisch befristet. Kann sie nicht rechtzeitig hergestellt oder aufrechterhalten werden, ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe des Fahrzeugs bis zur Klärung zu verweigern.
§ 14 Führerscheinprüfung und Dokumentenvorlage
Vor Abschluss des Mietvertrags bzw. vor Übergabe des Fahrzeugs hat der Mieter eine gut lesbare Kopie seines gültigen Führerscheins (Vorder- und Rückseite) zu übermitteln. Bei Online-Buchungen erfolgt dies über den dafür vorgesehenen gesicherten Upload. Der Vermieter prüft die Dokumente auf Gültigkeit, Übereinstimmung mit den Buchungsdaten und Lesbarkeit und behält sich vor, weitere Nachweise (insbesondere einen amtlichen Lichtbildausweis) sowie die Vorlage des Original-Führerscheins bei der Übergabe zu verlangen.
Kann die Fahrberechtigung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, sind die Unterlagen unleserlich, offensichtlich verändert oder stimmen die Angaben nicht überein, ist der Vermieter berechtigt, die Übergabe des Fahrzeugs zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der bereits bezahlte Mietpreis abzüglich einer angemessenen Bearbeitungsgebühr rückerstattet; eine allfällige Kautionsreservierung wird freigegeben. Die Vorlage gefälschter oder manipulierter Dokumente wird zur Anzeige gebracht.
Die übermittelten Dokumente werden ausschließlich zur Prüfung der Fahrberechtigung sowie zur Geltendmachung allfälliger Ansprüche verwendet, geschützt gespeichert und nach Wegfall des Zwecks bzw. spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
§ 15 Nachträgliche Belastung des Zahlungsmittels
Der Mieter erteilt dem Vermieter mit Abschluss der Online-Buchung die ausdrückliche Ermächtigung, das bei der Buchung verwendete Zahlungsmittel (Kreditkarte) auch nach Beendigung der Mietdauer für Forderungen zu belasten, die erst nachträglich bekannt werden. Zu diesem Zweck wird das Zahlungsmittel beim Zahlungsdienstleister Stripe für künftige Zahlungen hinterlegt; der Vermieter selbst erhält und speichert keine vollständigen Kartendaten.
Eine Nachbelastung ist ausschließlich für folgende, tatsächlich angefallene Positionen zulässig:
- Verwaltungs- und Organstrafen, Maut- und Parkgebühren sowie damit verbundene Bearbeitungsgebühren gemäß § 9,
- Kosten für fehlenden Kraftstoff bzw. fehlende Ladung samt Betankungspauschale,
- Sonderreinigung gemäß § 6 sowie Kosten für die Beseitigung von Verunreinigungen,
- Schäden am Fahrzeug, soweit sie die hinterlegte Kaution übersteigen oder erst nach deren Freigabe festgestellt werden,
- Kosten aus verspäteter Rückgabe gemäß § 5.
Der Vermieter informiert den Mieter vor oder unverzüglich nach jeder Nachbelastung schriftlich unter Angabe des Grundes und des Betrags und stellt auf Verlangen die zugrunde liegenden Belege (z. B. Strafverfügung, Rechnung, Schadensgutachten) zur Verfügung. Der Mieter kann einer Nachbelastung binnen 14 Tagen ab Information begründet widersprechen; berechtigte Beträge werden unverzüglich rückerstattet. Die Ermächtigung endet, sobald sämtliche Forderungen aus dem Mietvertrag abgerechnet sind, spätestens jedoch zwölf Monate nach Ende der Mietdauer, sofern kein laufendes Verfahren entgegensteht.
Kann das hinterlegte Zahlungsmittel nicht belastet werden, bleibt die Forderung des Vermieters unberührt und wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
§ 16 Kein Rücktrittsrecht im Fernabsatz
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass bei Verträgen über die Vermietung von Fahrzeugen mit einem für die Erbringung vorgesehenen bestimmten Zeitpunkt bzw. Zeitraum gemäß § 18 Abs. 1 Z 10 FAGG kein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht. Es gelten stattdessen die Stornobedingungen nach § 11 dieser AGB.
§ 17 Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters. Als Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Vermieters (Korneuburg) vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juli 2026 · LLF e.U., FN 636178g, UID ATU81334968